Kursschild: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Instrument der Arbeitsförderung in Deutschland. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und dient dazu, Arbeitsuchende bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der AVGS kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, die die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme erhöhen.


Arten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins

Es gibt drei Hauptarten von AVGS, je nach Zielsetzung:

  1. AVGS-MAT (Maßnahmen bei einem Träger):
    • Unterstützung durch Bildungsmaßnahmen oder Kurse bei zertifizierten Bildungsträgern.
    • Beispiele: Bewerbungstraining, Sprachkurse, Fachkurse zur Qualifizierung.
    • Ziel: Verbesserung von Kompetenzen und Qualifikationen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.
  2. AVGS-Vermittlung (Private Arbeitsvermittlung):
    • Bezahlung eines privaten Arbeitsvermittlers, der eine passende Stelle für den Arbeitssuchenden sucht.
    • Der Vermittler wird erst bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme bezahlt.
    • Ziel: Direkte Vermittlung in eine Beschäftigung.
  3. AVGS-Coaching (Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt):
    • Individuelles Coaching durch Experten, um persönliche Hindernisse zu überwinden.
    • Beispiele: Unterstützung bei der Berufsorientierung, Konfliktmanagement, Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche.
    • Ziel: Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch gezielte Beratung.

Wer kann den AVGS erhalten?

  • Arbeitsuchende:
    • Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind.
    • Egal, ob sie Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen.
  • Berufsrückkehrer:
    • Personen, die nach einer längeren Pause wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten (z. B. nach Elternzeit).
  • Auszubildende und Berufsanfänger:
    • Menschen, die auf der Suche nach einer ersten beruflichen Tätigkeit sind.
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen:
    • Zum Beispiel Personen, die sich in einer Kündigungsfrist befinden.

Wie beantragt man den AVGS?

  1. Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter:
    • Melde dich bei deinem Arbeitsvermittler und erkläre deinen Bedarf (z. B. Bewerbungstraining, Qualifizierung).
  2. Besprechung deiner Situation:
    • Es wird geprüft, ob die Maßnahme deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte.
  3. Ausstellung des Gutscheins:
    • Der AVGS wird in der Regel für eine konkrete Maßnahme oder Dienstleistung ausgestellt.
  4. Einlösung bei einem zertifizierten Anbieter:
    • Suche dir einen geeigneten Bildungsträger oder Arbeitsvermittler aus der Liste der zugelassenen Anbieter.

Kostenübernahme

  • Die Kosten für Maßnahmen, Kurse oder Vermittlungsdienste werden vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen, solange sie mit dem AVGS gedeckt sind.
  • Es entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten.

Vorteile des AVGS

  • Flexibilität: Du kannst dir einen Anbieter selbst aussuchen.
  • Kostenfreiheit: Alle Kosten werden vom Amt übernommen.
  • Maßgeschneiderte Unterstützung: Der AVGS kann individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt werden.

Häufig gestellte Fragen

  1. Wie lange ist der AVGS gültig?
    • Der Gutschein ist in der Regel 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss er eingelöst werden.
  2. Kann ich den Anbieter frei wählen?
    • Ja, der Anbieter muss jedoch zertifiziert und zugelassen sein.
  3. Was passiert, wenn ich die Maßnahme abbreche?
    • Es können Konsequenzen für die Kostenübernahme oder deine Leistungen durch das Jobcenter/Arbeitsagentur entstehen.

Ein AVGS ist ein wertvolles Werkzeug, um deine beruflichen Chancen zu verbessern. Er kann dir helfen, Qualifikationen zu erwerben, Hindernisse zu überwinden oder schnell eine neue Arbeitsstelle zu finden.

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