Fachsprachenprüfung Medizin in Hamburg

Fachsprachenprüfung

Fachsprachenprüfung Medizin in Hamburg – Erfolgreich zur Approbation

Wer als Ärztin oder Arzt aus dem Ausland in Deutschland arbeiten möchte, benötigt nicht nur medizinisches Fachwissen, sondern auch ausgezeichnete Deutschkenntnisse – insbesondere im beruflichen Kontext. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Approbation ist die Fachsprachenprüfung Medizin (FSP), die in Hamburg von der Ärztekammer Hamburg durchgeführt wird.


Rechtliche Grundlagen zur Fachsprachenprüfung

Die Fachsprachenprüfung ist Bestandteil des Approbationsverfahrens gemäß der Bundesärzteordnung (§ 3 BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO). Sie dient dem Nachweis, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte über berufssprachliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des GER verfügen.

In Hamburg regelt die Ärztekammer Hamburg die Durchführung der Prüfung auf Grundlage der Berufsordnung für Ärzte (BOÄ) und in Abstimmung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

Voraussetzungen für die Anmeldung zur FSP in Hamburg:

  • Abgeschlossene medizinische Ausbildung im Ausland
  • Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim Zentralen Approbationsdienst
  • Nachweis allgemeiner Deutschkenntnisse auf Niveau B2
  • Einladung zur FSP durch die zuständige Behörde (nach positiver Vorprüfung der Unterlagen)

Die Fachsprachenprüfung ist verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte, deren Ausbildung außerhalb der EU/EWR erfolgt ist. Für EU-Absolvent:innen kann sie im Einzelfall entfallen, wenn die berufssprachlichen Kenntnisse anderweitig nachgewiesen werden.


Was erwartet Sie in der Fachsprachenprüfung?

Die Prüfung simuliert eine typische Arbeitssituation im Klinikalltag und besteht aus drei Teilen:

  1. Arzt-Patienten-Gespräch (z. B. Anamnese, Aufklärung, Beratung)

  2. Dokumentation (schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs in einem Arztbrief)

  3. Fachgespräch mit einem ärztlichen Kollegen (z. B. Fallvorstellung)

Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten und wird von einem Prüfungsteam der Ärztekammer abgenommen. Ein Nichtbestehen ist möglich – die Prüfung kann in der Regel mehrfach wiederholt werden, wobei zwischen den Versuchen Wartezeiten und ggf. Nachschulungen gefordert werden.


Unsere Vorbereitungskurse – juristisch fundiert und praxisnah

Wir bieten intensive Vorbereitungskurse auf die Fachsprachenprüfung in Hamburg an – mit besonderem Fokus auf:

  • Kommunikation im Einklang mit dem deutschen Patientenrechtegesetz
  • Einhaltung medizinischer Dokumentationspflichten (z. B. gemäß § 630f BGB)
  • Sensibilisierung für rechtlich relevante Begriffe und Formulierungen
  • Umgang mit Aufklärungspflicht, Schweigepflicht und Einwilligung

Unsere Schulung bereitet Sie nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich sicher auf die Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens vor.


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